Bei seinen Maßnahmen zum technischen Hochwasserschutz oder zur Verbesserung des natürlichen Wasserrückhaltes verfolgt der Erftverband das Ziel, die Bevölkerung in geschlossenen Ortslagen vor einem 100-jährlichen Hochwasser zu schützen. Trotz aller Sicherheitsvorkehrungen ist ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht erreichbar: Eigenschutz der an Gewässer wohnenden Bevölkerung bleibt notwendig.
Die weitergehende Hochwasservorsorge umfasst vier Elemente:
Flächenvorsorge
Sie verfolgt das Ziel, natürliche Überflutungsgebiete zu sichern und zurückzugewinnen. Dies geschieht zum einen auf Ebene der Raumordnung, in dem im Regionalplan entsprechende Ziele formuliert werden (z. B. im Regionalplan Köln). Zum anderen wirkt die wasserrechtliche Festsetzung von Überschwemmungsgebieten insbesondere einer Flächeninanspruchnahme durch Bebauung entgegen.
Bauvorsorge
Hierbei sollen Hochwasserschäden durch geeignete bauliche Vorkehrungen verringert werden. Der Erftverband wirkt daher an allen Genehmigungsvorhaben in hochwassergefährdeten Gebieten mit, um erkennbare Gefahren zu vermeiden. Weiterhin berät der Erftverband die Eigentümer und Bewohner von hochwassergefährdeten Häusern.
Verhaltensvorsorge
Die Besitzer/Bewohner von überflutungsgefährdeten Häusern können bei anlaufendem Hochwasser durch frühzeitiges Handeln den entstehenden Schaden am und im Gebäude deutlich senken, z. B. durch Aufständern von Elektrogeräten oder den Transport von Wertgegenständen in höher gelegene Gebäudeteile.
Risikovorsorge
Sie umfasst die Absicherung finanzieller Risiken durch Abschluss einer Elementarschadenversicherung. Alle beschriebenen Vorsorgemaßnahmen setzen voraus, dass die Hochwassergefahren und -risiken (öffentlich) bekannt sind. Daher arbeitet der Erftverband gemeinsam mit den Bezirksregierungen an der Veröffentlichung von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten.