PRESSEMITTEILUNG 27/2024
Verkehrssicherungsmaßnahme an L 162 bei Kerpen
Bergheim/Kerpen, 02. Oktober 2024. Entlang der Kölner Straße Ortsaufahrt Kerpen/L162 müssen in den kommenden Wochen Verkehrssicherungsmaßnahmen am Baumbestand durchgeführt werden. In der jüngeren Vergangenheit sind an dieser Stelle bereits mehrfach Bäume auf die Straße sowie auf die angrenzenden Ackerflächen oder den Wildschutzzaun gestürzt. Der Bestand besteht überwiegend aus Eschen. Diese Bäume sind infolge des Eschentriebsterbens, die durch einen aus Asien eingeschleppten Pilz verursacht wird, abgängig.
Weiterhin finden sich auf den Grundstücken einzelne Mischbaumarten wie Bergahorn oder Ulme und eine ausgeprägte Strauchschicht.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht werden alle Eschen und alle weiteren nicht mehr verkehrssicheren Bäume (insbesondere Bergahorne) in einer Gemeinschaftsaktion mit dem Landesbetrieb Straßen NRW, dessen Eschen (gleicher Bestand, aber anderes Flurstück) unmittelbar an der L 162 ebenfalls gefällt werden müssen, entnommen. Hinweis: Die Alleebäume (Bergahorn) unmittelbar an der Straße sind nicht Bestandteil dieser Verkehrssicherungsmaßnahme.
Die Strauchschicht soll im erforderlichem Umfang vorbereitend auf den Stock gesetzt werden. Nach Umsetzung der Maßnahme wird die Fläche da wo nötig wieder mit auetypischen Bäumen/ Sträuchern aufgeforstet.
Die Maßnahmen sollen möglichst ab dem 23. September durch ein Unternehmen umgesetzt werden. Spätestens ab dem 30. September muss dann tagsüber einseitig die Straße gesperrt werden. Hintergrund für die Durchführung der Maßnahme jetzt schon im September und Oktober sind die um diese Jahreszeit meist noch trockeneren Bodenverhältnisse, die die notwendigen Maschinenarbeiten erleichtern. Die betroffenen Grundstücke befinden sich im Eigentum des „Landesbetrieb Straßen“ und des „Erftverbandes“. Daher wird die Maßnahme in einer Kooperation mit dem zuständigen Revierförster von „Wald und Holz“ gemeinsam abgewickelt.
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