Der Erftverband hat im Juli 2015 für Beschaffungsvorgänge gem. VOL/A die elektronische Vergabe eingeführt. Ergänzend hierzu werden seit März 2016 Baumaßnahmen gem. VOB/A über die Vergabeplattform „Vergabemarktplatz Rheinland“ veröffentlicht.
Die Teilnahme-/Vergabeunterlagen sämtlicher nationaler (unterschwellig) und EU-weiter (oberschwellig) Verfahren stehen somit ausschließlich über die Vergabeplattform, ohne vorherige Registrierung, kostenfrei zum Download bereit.
Eine kostenlose Registrierung ist dennoch empfehlenswert:
Nachteile:
- Keine Meldungen bei Austausch von Unterlagen, falls Änderungen notwendig waren
- Keine Meldungen bei Ergänzungen und nachträglich hochgeladenen Unterlagen
- Keine aktive Teilnahme an der Kommunikation möglich, um Fragen stellen zu können (Telefonisch eingehende Bewerber- und Bieterfragen, oder per E-Mail, sind im laufenden Verfahren ausgeschlossen und werden nicht berücksichtigt)
- Keine Benachrichtigungen, falls neue Nachrichten der Zentralen Vergabestelle über die Kommunikation im Vergabemarktplatz versendet wurden
- Eingereichte Angebote mit „veralteten“ Unterlagen, die zwischenzeitlich ausgetauscht wurden, oder nicht berücksichtigten Hinweisen der Zentralen Vergabestelle über die Kommunikation, führen zum Ausschluss vom weiteren Vergabeverfahren
Vorteile:
- Aktivierung eines Benachrichtigungsdienstes möglich, über relevante Bekanntmachungsinformationen, die zu den eingestellten Suchfiltern passen
- Aktive Teilnahme an der Kommunikation über den zugelassenen Weg des Vergabemarktplatzes Rheinland
- Real-Time E-Mail-Benachrichtigung bei eingestellten Nachrichten der Zentralen Vergabestelle
- Real-Time E-Mail-Benachrichtigung bei nachträglich hochgeladenen, oder ausgetauschten Unterlagen
Geeignete Bieter für Beschränkte Ausschreibungen nach VOB/A bzw. UVgO werden ebenfalls ausschließlich über den Vergabemarktplatz zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Nicht registrierte Unternehmen werden im Zuge dessen von der Zentralen Vergabestelle eingeladen an der Ausschreibung teilzunehmen. Für die Teilnahme ist eine Registrierung unerlässlich.
Bei allen auf dem Vergabemarktplatz veröffentlichten Ausschreibungen ist die Abgabe elektronischer Angebote favorisiert. Angebote auf „Papierbasis“ sind bei nationalen Verfahren, nach entsprechenden Angaben in den jeweiligen Bekanntmachungstexten oder in den Vergabeunterlagen, weiterhin möglich.