Technischer Hoch­wasser­schutz

3. Mai 2021 | Hochwasser

Der Erftverband ist an den von ihm unterhaltenen Gewässern zuständig für den Ausbau der Gewässer. Hierzu gehören z.B. Umgestaltungen der Flüsse und Bäche für den Hochwasserschutz oder zur Renaturierung und der Bau von Hochwasserrückhaltebecken. Dabei verfolgt er das Ziel, soweit unter den gegebenen Randbedingungen möglich und unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben, die Bevölkerung in geschlossenen Ortslagen vor einem 100-jährlichen Hochwasser zu schützen. Für den Schutz einzelner Objekte oder Grundstücke ist der Erftverband nicht zuständig.

Zurzeit betreibt der Verband 23 Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit einem Stauvolumen von insgesamt 7,69 Millionen Kubikmeter. Davon haben 5 HRBs ein Stauvolumen von über 1 Million Kubikmeter. Diese Becken schützen die Siedlungsgebiete vor einem statistisch alle hundert Jahre zu erwartenden Hochwasser. Die Ereignisse in der jüngeren Zeit an der Elbe (2002 und 2006) und jetzt auch im Erfteinzugsgebiet haben jedoch vor Augen geführt, dass deutlich größere Hochwasser als das Hundertjährliche vorkommen und daher ein absoluter Schutz vor Hochwasser nicht erreichbar ist.

Neben den Hochwasserrückhaltebecken hat der Erftverband die Möglichkeit den Hochwasserabfluss mit Hilfe von Wehranlagen zu regulieren. Zeitgleich werden bei einem Hochwasser die betroffenen Gewässerstrecken von Mitarbeitern der Gewässermeisteren kontrolliert und Abflusshindernisse beseitigt. Die Warnung der Bevölkerung vor Hochwasser an der Erft fällt dagegen in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln. Der Erftverband steht im Hochwasserfall aber mit der Bezirksregierung und den Kreisleitstellen in engem Austausch und stellt seine Mess- und Prognosedaten im Internetportal HOWIS Erft zur Verfügung.

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