Rückstausicherung und Objektschutz

23. Juni 2021 | Kanalisation

Rückstau

Da der Rückstau in Kanalisationsnetzen einen normalen Betriebszustand bei z.B.  Regenereignissen darstellt, müssen Entwässerungseinrichtungen, die unterhalb der maximal eintretenden Rückstauhöhe (Rückstauebene) liegen, gegen Eintritt von rückfließendem Wasser aus der Kanalisation geschützt werden. Als Rückstauebene ist in der DIN EN12056-4 in ebenem Gelände die Straßenoberfläche im Bereich der Anschlussstelle festgelegt.

Daraus folgt, dass Entwässerungseinrichtungen im Keller in der Regel unterhalb der Rückstauebene liegen und somit gegen Rückstau geschützt werden müssen. Es können aber auch Entwässerungselemente wie z. B. ein tiefliegender Regeneinlauf im Garagen-, Garten- oder Kellertreppenbereich betroffen sein. Mehr Informationen finden Sie in unserem Rückstauhandbuch.

 

Objektschutz

Bei Starkregen kann es zu einem Abfluss von Regenwasser über die Geländeoberfläche kommen. Dabei sind dann besonders Gebäude in Mulden oder Senken und tiefliegenden Gebäudeteile durch eindringendes Oberflächenwasser oder auch durch ansteigendes Grundwasser gefährdet. Für diese Gebäude ist ein ausreichender Objektschutz gegen Wassereintritt erforderlich. Der Leitfaden Starkregen – Objektschutz und bauliche Vorsorge des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung gibt ausführliche Erläuterungen zu diesem Themenkomplex. Einen ersten Hinweis auf gefährdete Geländebereiche geben Starkregengefahrenkarten.

 

Ansprechpartner*innen

Jürgen Alt

Kanalnetz Rommerskirchen

Christoph Wöllgens

Kanalnetz Meckenheim

Pia Rosenstengel

Kanalnetz Zülpich

Mirka Reul

Kanalnetz Weilerswist

Udo Kahler

Grundstücksanschlüsse

Christoph Wöllgens

Grundstücksanschlüsse

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