Kanalanschluss

Jun 23, 2021 | Kanalisation

Antrag zur Erstellung/Änderung eines Anschlusses an die
öffentliche Abwasseranlage
Hinweise zur Erstellung eines Anschlusses an die Kanalisation
Rückstausicherung und Objektschutz

Der Erftverband betreibt die Kanalnetze der Städte Meckenheim, Zülpich und Gemeinde Weilerswist und Rommerskirchen.

Kanalanschluss

Für die Herstellung oder Veränderungen von Grundstücksanschlüssen ist beim Erftverband ein Antrag zu stellen. Bauliche Anforderungen, die aus der Entwässerungssatzung der Kommunen resultieren, sind mit den jeweiligen Tiefbauämtern abzustimmen.

 

Voranfrage

Folgende Angaben werden zur Bearbeitung benötigt:

  • Eigentümer und Antragsteller mit E-Mail-Adresse, Anschrift und Telefonnummer
  • Angaben über das Grundstück mit Straße, Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer

Der Voranfrage ist ein Lageplan oder eine Flurkarte mit Nordrichtung beizufügen. Bei Neuanschlüssen ist die Lage des Anschlusspunktes an den öffentlichen Kanal zu markieren.

 

Antrag

Bitte senden Sie Ihr ausgefülltes Antragsformular zusammen mit den prüffähigen Entwässerungsplänen per E-Mail an:

kanalanschluss[at]erftverband.de

Möchten Sie unsere Antragsunterlagen postalisch erhalten, bitten wir Sie uns dies telefonisch oder schriftlich mitzuteilen.

Beachten Sie dazu auch unsere Hinweise zur Erstellung eines Anschlusses an die öffentliche Kanalisation. Der Erftverband prüft im Anschluss Ihren Antrag und veranlasst entsprechend der jeweils gültigen Entwässerungssatzung die Herstellung eines neuen Anschlusses (falls nicht bereits vorhanden).

 

Anschluss

Während Bauarbeiten im öffentlichen Bereich ausschließlich vom Erftverband durchgeführt werden, obliegen die Anschlussarbeiten auf privatem Grundstück dem jeweiligen Eigentümer.

Die Kosten für die Anschlussarbeiten auf privaten Grundstücken und die der Dichtheitsprüfung trägt der Anschlussnehmer. Alte Anschlusskanäle, die nicht mehr genutzt werden können, müssen an der Grundstücksgrenze abgebunden und fachgerecht verschlossen werden.

Hinweis
Der Antrag für den Anschluss ist frühestmöglich zu stellen, zumindest aber sechs Wochen vor dem gewünschten Anschlusstermin.

Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen

Die Dichtheitsprüfung dient dem Schutz des Bodens und des Grundwassers vor Verunreinigungen aus undichten Abwasserleitungen sowie der Vermeidung von eindringendem Grundwasser in die Kanalisation, da dadurch die Abwasserreinigung erschwert wird. Außerdem dient die Dichtheitsprüfung bei neu verlegten Leitungen und Schächten dem Nachweis der mängelfreien Verlegung und somit der Qualitätskontrolle für den Bauherrn (DIN EN 1610 Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen).

Die Regelungen für die Durchführung der erforderlichen Arbeiten sind in der DIN 1986-30 „Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke Teil 30: Instandhaltung“ beschrieben. Diese umfassen unter anderem die Prüfverfahren, die Zeiträume und die Anlässe für die Prüfung der Dichtheit.

In Nordrhein-Westfalen bildet der § 56 (1) Landeswassergesetz – LWG – die gesetzliche Grundlage für die Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen. Durch das für Umwelt zuständige Ministerium wurden die technischen Bestimmungen für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung in der Verordnung zur Selbstüberwachung von Abwasseranlagen – Selbstüberwachungsverordnung Abwasser – SüwVO Abw – festgelegt.

Auf Grundlage des § 7 SüwVO Abw sind im Erdreich oder unzugänglich verlegte private Abwasserleitungen, die Schmutzwasser oder mit diesem vermischtes Niederschlagswasser sammeln oder fortleiten, einschließlich zugehöriger Schächte oder Inspektionsöffnungen, nach deren Errichtung oder nach wesentlichen Änderungen von Sachkundigen zu prüfen.

Innerhalb von Wasserschutzgebieten waren die Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten häuslichen Schmutzwassers die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden, sowie Abwasserleitungen zum Sammeln oder Fortleiten industriellen oder gewerblichen Schmutzwassers die vor dem 01.01.1990 errichtet wurden, bis zum 31.12.2015 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Nach dem 01.01.1990 errichtete Leitungen zum Sammeln oder Fortleiten industriellen oder gewerblichen Schmutzwassers waren bis zum 31.12.2020 prüfen zu lassen.

Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten sind unverzüglich prüfen zu lassen, wenn dem Grundstückseigentümer Mängel bekannt sind oder äußere Umstände auf Mängel schließen lassen.

Außerhalb von Wasserschutzgebieten waren bestehende Leitungen zum Sammeln oder Fortleiten industriellen oder gewerblichen Schmutzwassers erstmals bis zum 31.12.2020 auf deren Zustand und Funktionsfähigkeit prüfen zu lassen. Für Wiederholungsprüfungen sind die Fristen der DIN 1986-30 maßgebend.

Für die Prüfung privater, außerhalb von Wasserschutzgebieten verlegter Abwasserleitungen wird zurzeit keine landesweit geltende Frist zur Erstprüfung vorgegeben. Unabhängig davon können die Kommunen jedoch Fristen per Satzung festlegen.

Für Abwasserleitungen, die zur Fortleitung häuslichen Abwassers dienen, ist in der SüwVO Abw keine Wiederholungsprüfung vorgesehen.

Der Erftverband empfiehlt eine Prüfung aller neuen erdverlegten Leitungen auf Grundlage der DIN EN 1610 zur Qualitätskontrolle.

Von einer überstürzten Vergabe der Arbeiten, insbesondere im Rahmen von „Haustürgeschäften“, wird generell abgeraten.

 

Ansprechpartner

Udo Kahler

 Grundstücksanschlüsse

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