Info-Telegramm 7/24

31. Juli 2024 | Allgemein

Bohrprogramm 2023

Im Rahmen des Bohrprogramms 2023 hat der Erftverband im ersten Halbjahr dieses Jahres in seinem Tätigkeitsgebiet insgesamt 18 neue Grundwassermessstellen erstellt. Auch dieses Jahr wurden hauptsächlich Ersatzmessstellen für die Probenahme gebaut und dabei 459 Bohrmeter abgeteuft. Die neuen Messstellen wurden im Juni in das  Grundwassermessnetz des Erftverbandes integriert. Grundwasserstände und Analyseergebnisse können zukünftig über den Landesgrundwasserdienst abgefragt werden.

 

Europäisches Naturschutzgesetz verkündet

Das Europäische Naturschutzgesetz (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=OJ:L_202401991) ist am 29. Juli 2024 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Das Gesetz tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft, mithin also am 18. August 2024. Das Gesetz ist unmittelbar geltendes Recht in Deutschland.​ Es gibt zahlreiche Bezüge zum Wasserrecht, deren Auswirkungen für die Wasserwirtschaft in der Region der Erftverband jetzt prüfen wird.

 

Innovatives Pumpwerk für die Kläranlage Weilerswist

Der Erftverband errichtet im Zulauf der Kläranlage Weilerswist das weltweit erste Pumpwerk seiner Art. Bei der Konzeption des sogenannten Pumpensumpfes wurde eine vollständig neue Geometrie gewählt. Mit dieser neuen Pumpwerksart können im Vergleich zu konventionellen Pumpwerken Energie und Betriebskosten gesenkt werden. Zudem werden Betriebsstörungen minimiert. Das Konzept des Erftverbandes wurde mit Unterstützung der TU Berlin entwickelt und mit Modellversuchen der Universität verifiziert. Im ersten Ausbauzustand werden bis zu 80 Liter pro Sekunde in den rund 11,5 Meter höherliegenden Zulauf der Kläranlage gefördert. Die Kapazität kann bei Bedarf später noch erweitert werden.

 

Nach der Europawahl: erste Weichen sind gestellt


Die alte und neue Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, hat die Leitlinien für die nächsten fünf Jahre Arbeit der Europäischen Kommission vorgestellt. Für die Wasserwirtschaft sind unter anderem folgende Punkte erwähnenswert, auch wenn nicht klar ist, was sich hinter diesen Zielen verbirgt: Es soll eine Strategie zum Schutz der Gewässer geben („Water Resilience Act“). Der bisherige „Green Deal“ wird durch einen „Clean Industrial Act“ ersetzt, der vermutlich ein Paket von Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen, der Förderung der Kreislaufwirtschaft sowie von Finanzinstrumenten beinhaltet. Emissionen sollen bis 2040 um 90 % reduziert werden. Wir werden die wesentlichen Inhalte demnächst auf unserer Website veröffentlichen.

 Weitere Infos und die detaillierten Pressemitteilungen erhalten Sie auf unserer Homepage unter „Aktuelles“.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Frank Zimmermann, Telefon 02271 88-1158.

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