Delegiertenversammlung beschließt Wirtschaftsplan
Die Vertreter der Erftverbandsmitglieder, die am 5. Dezember 2024 zur Delegiertenversammlung in Bergheim zusammenkamen, verabschiedeten einstimmig die Veranlagungsrichtlinien und den Wirtschaftsplan 2025 des Verbandes. Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes umfasst rund 139,5 Millionen Euro und des Vermögensplanes rund 131,9 Millionen. Die Mitgliedsbeiträge steigen im kommenden Jahr um 3,9 Prozent. Der kalkulatorische Zinssatz ist im Vergleich zum Vorjahr mit 2,9 % konstant geblieben. Im kommenden Jahr investiert der Erftverband rund 89 Millionen Euro – vor allem in die Modernisierung seiner Abwasseranlagen, in die Instandsetzung und Ausbau der Kanalnetze sowie in den Gewässerausbau, die Renaturierung und den Hochwasserschutz.
Erftverband und Land NRW einigen sich über die Reinigung des Wassers aus dem Burgfeyer Stollen
Der Erftverband und das Land Nordrhein- Westfalen haben sich darüber geeinigt, dass der Erftverband künftig das mit Schwermetallen belastete Wasser aus dem Burgfeyer Stollen reinigen soll und das Land die dafür anfallenden Kosten trägt. Dies soll auf der Grundlage einer Auftragsübernahme nach § 2 Abs. 4 ErftVG erfolgen. Hierzu haben Wirtschaftsministerin Neubaur, Umweltminister Krischer, Vorstand Professor Schäfer und Verbandsratsvorsitzender Dr. Schick am 6. Dezember 2024 ein sogenanntes ‚Memorandum of Understanding‘ unterzeichnet. Der endgültige Vertrag soll nunmehr formuliert und baldmöglichst unterschrieben werden. Das ist ein Meilenstein für den Erftverband.
EU–Kommunalabwasserrichtlinie veröffentlicht
Die neue EU–Kommunalabwasserrichtlinie ist am 12.12.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden und tritt überwiegend am 01.01.2025 in Kraft. Sie muss bis zum 31.07.2027 in nationales Recht umgesetzt sein. Die Richtlinie wird zu erheblichen neuen Anforderungen an den Betrieb von Abwasseranlagen führen, beispielsweise durch strengere Grenzwerte und die Pflicht, immer mehr Energie für den Betrieb der Abwasseranlagen selber zu erzeugen. An mehreren Anlagen kann eine 4. Reinigungsstufe erforderlich werden. Das Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt führt dazu, dass die erweiterte Herstellerverantwortung der pharmazeutischen Industrie (sie soll 80 % der Kosten der 4. Reinigungsstufe tragen) erst am 31.12.2027 beginnt.
Betrieb der Grundwasserkappungsanlagen in Korschenbroich
Mit dem Überschreiten des Grenzgrundwasserstandes an der Steuergrundwassermessstelle im Stadtteil Korschenbroich-Herrenshoff am 21. November 2024 wurden die Förderpumpen des Schwimmpontons auf dem Baggersee Myllendonk sowie der Brunnen 41 zur Absenkung des Grundwasserspiegels und damit zur Reduzierung vernässungsbedingter Gebäudeschäden in Betrieb genommen. Über die Internetseite www.grundwasser-korschenbroich.de stehen Informationen zum aktuellen Betriebsstatus der Förderanlagen sowie zur Entwicklung der Grundwasserstände zur Verfügung.
Spatenstich Hochwasserabschlag in den Zülpicher Wassersportsee
Der Erftverband baut am Vlattener Bach zwischen den Zülpicher Ortslagen Floren und Lövenich einen Hochwasserabschlag in den Wassersportsee. Ausschließlich bei seltenen Hochwasserereignissen soll Wasser aus dem Vlattener Bach über ein rund 140 m langes Gerinne in den Zülpicher See eingeleitet werden. Auf einer Staufläche von rund 83 Hektar kann hier ein Retentionsvolumen von etwa 800.000 m³ für den Hochwasserrückhalt genutzt werden. Im Frühjahr 2024 hat der Erftverband den Genehmigungsbescheid für die Durchführung der Maßnahme überreicht bekommen. Im September fanden die letzten Vorbereitungen für die Bauausführung statt. Am 18. Dezember begannen nun die Arbeiten für den ersten Abschnitt mit dem offiziellen Spatenstich.
EuGH-Urteil gegen Deutschland wegen Nicht-Umsetzung EU-naturschutzrechtlicher Bestimmungen
Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland wegen einer fehlerhaften Umsetzung der so genannten Habitatrichtlinie verurteilt. In dem Verfahren ging es um den Schutz bestimmter Grünlandflächen vor Überdüngung und zu frühe Mahd. Die vor Ort getroffenen Vereinbarungen zwischen Behörde und Grundstückseigentümern zum Schutz der Natur seien nicht ausreichend, erforderlich seien bindende Vorschriften und Kontrollen, sagt der EuGH. Die Entscheidung wird von einigen Naturschutzverbänden begrüßt. Sie kann aber auch als Absage an den Vertragsnaturschutz verstanden werden, jedenfalls dann, wenn die Vereinbarungen nicht durchgesetzt und kontrolliert werden. Das gilt auch für das Wasserrecht.
Informationsfluss 1/25
Die neue Ausgabe der Mitgliederzeitschrift „Informationsfluss“ ist da. Das Schwerpunktthema lautet dieses Mal „Erfolgreiche Umstellung auf S/4HANA“. Hier geht’s zur Onlineversion! Sollten Sie diese und zukünftige Ausgabe/n lieber in der Druckversion lesen, melden Sie sich gerne mit einer Antwort auf diese Mail bei nachstehenden Ansprechpersonen – wir nehmen Sie gerne mit in den Verteiler auf.
VG Minden bestätigt Zwangsrecht für eine Wasserleitung
Der Verwaltungsgericht Minden hat mit Urteil vom 07.06.2024 – 9 K 47/21 – die Klage eines Grundstückseigentümers gegen eine zu seinen Lasten ausgesprochene Duldungsanordnung zum Betrieb einer Wasserleitung zurückgewiesen. Nachdem der zeitlich befristete Grundstücksvertrag für die Leitung ausgelaufen war, konnten sich der Grundstückseigentümer und das WVU nicht über die Höhe des Entgelts für einen Anschlussvertrag einigen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass das WVU sich – anders als vom Grundstückeigentümer vorgetragen – ernsthaft aber erfolglos um eine gütliche Vertragsverlängerung zu zumutbaren Bedingungen bemüht habe. Damit seien die Voraussetzungen für eine Duldungsverpflichtung gegeben und die Klage sei abzuweisen. Komme es nur noch allein auf die Höhe der Entschädigung für das Zwangsgeld an, müssten darüber die Zivilgerichte entscheiden. Bei der Höhe des Entgelts für die Duldung der Leitung könne es auch passieren, dass diese geringer ausfallen als bei dem vorherigen, durch Zeitablauf erloschenen Vertrag.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Frank Zimmermann, Telefon 02271 88-1158.