Info-Telegramm 11/22

2. Dezember 2022 | Aktuelles, EV-Telegramm

HRB Horchheim:

Um weitere Erosionen im Fall eines Hochwassers auszuschließen wurde am Hochwasserrückhaltebecken Horchheim ein Tosbecken mittels Spundwänden hergestellt. Damit kann das Becken bei entsprechend hohen Abflüssen wieder in Betrieb genommen werden. Mit ca. 500.000 m³ steht 60 % des Stauvolumens wieder zur Verfügung. Derzeit werden die Ausschreibungsunterlagen für die vollständige Instandsetzung des Dammes vorbereitet. Nach Abschluss der Arbeiten im nächsten Jahr erhöht sich das Stauvolumen zum Schutz der Unterlieger auf ca. 850.000 m³.

 

Go-Live der Webseite Hochwasserschutzkooperation Erft

Im Juni wurde die Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Erft durch 17 Kooperationsmitglieder (Kommunen, Kreise und Erftverband) im Kreishaus Euskirchen unterzeichnet. Seitdem haben sich zwei neue Mitglieder der Kooperation angeschlossen, weitere interessierte Kommunen im Erft-Einzugsgebiet können mittels Beitrittserklärung jederzeit dazukommen. Der gemeinsame Internetauftritt der Kooperation, der umfassend über die Planungen, öffentliche Workshops und Maßnahmen informiert, ist ab sofort online abrufbar. Weitere Infos auf der Homepage und in der Pressemitteilung.

 

Neuer Verbindungssammler für Weilerswist-Metternich

Ende November haben die Bauarbeiten für einen neuen Verbindungssammler in Metternich begonnen. Der Sammler dient zur Überleitung des Abwassers von der Ortslage Metternich zu dem auf Höhe der A61 gelegenen Pumpwerk Metternich (ehemalige Kläranlage). Von diesem Pumpwerk aus werden die Abwässer dann zur Kläranlage Weilerswist gefördert. Im Zuge der Bauarbeiten erfolgt gleichzeitig eine Sanierung des Regenüberlaufbeckens im Bereich Bonner Straße/Frankenstraße. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Abwasserentsorgung von angrenzenden Hofanlagen sowie des Rastplatzes „Am Blauen Stein“ der A61 an den Verbindungssammler anzuschließen. Der Sammler verläuft überwiegend im Bereich des Radwegs entlang der L163/Bonner Straße. Daher wird für die Dauer der Bauarbeiten eine Umleitung für Radfahrer eingerichtet. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis März 2024 und kosten rund 4,2 Millionen Euro.

 

Veybach fließt im neuen Bett

Anfang Mai hatten die Bauarbeiten zur Umsetzung des zweiten Bauabschnitts des Veybachausbaus von Wißkirchen bis Euenheim begonnen. Der neue Gewässerverlauf wurde nun geflutet, womit ein wesentlicher Meilenstein der geplanten Verbesserung des Hochwasserschutzes erreicht ist. Im Bereich Wißkirchen wurde der Veybach durch einen zwischen Ortslage und Bahnlinie verlaufenden Umfluter ergänzt, der den Großteil des Hochwassers südlich um die Ortslage herumleitet. Der bisherige Umfluter entlang der Von-Halt-Straße wird verfüllt, es verbleibt jedoch eine Mulde zur Ableitung von Oberflächenwasser. Durch die Anlage von Verwallungen werden die Überschwemmungsflächen in Richtung der angrenzenden Ortslagen begrenzt. Somit wird der Hochwasserschutz für die bebauten Bereiche verbessert. Das neue Gewässer ist nun naturnah gestaltet und für Fische und andere Gewässerorganismen frei durchwanderbar. Weitere Infos in der Pressemitteilung.

 

Fällmittelmangel kann zu wasserrechtlichem Notstand führen – neues Rechtsgutachten

Das Umweltbundesamt hat ein Rechtsgutachten zur rechtlichen Bewertung der Knappheit von Betriebsmitteln für die Abwasserbehandlung bei dem Trierer Institut für Wasserrecht, geleitet von Professor Reinhardt, in Auftrag gegeben. Das Gutachten befasst sich mit der Frage, welche Folgen es hat, wenn die wasserrechtlichen Überwachungswerte für das Abwasser  nicht eingehalten werden können, weil Aufbereitungsstoffe fehlen. Das Gutachten kommt unter anderem zu dem Ergebnis, dass in diesen Fällen ein sogenannter wasserrechtlichem Notstand nach § 8  Abs. 2 WHG vorliegen kann. In einem solchen Fall wäre die Abwassereinleitung, die die Überwachungswerte nicht einhält, nicht strafbar und auch nicht ordnungswidrig. Welche Folgen eine solche Einleitung für die Abwasserabgabe hat, bedarf einer Prüfung im Einzelfall.

 

BWK-Fachinformation 1/2022 zum „Umgang mit hohen Grundwasserständen“ veröffentlicht

Unter Beteiligung des Erftverbandes hat eine Arbeitsgruppe des BWK, bestehend aus 25 Fachleuten aus Universitäten, Forschungsinstitutionen, Fachbehörden, Wasserwirtschaftsverbänden, Entwässerungsbetrieben und Ingenieurbüros den gegenwärtigen Wissensstand zum Umgang mit hohen Grundwasserständen in einer Fachinformation zusammengetragen und der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht. Im Fokus der BWK-Fachinformation 1/2022 stehen Prozesse, die hohe Grundwasserstände bewirken können, Planungshilfen rund um das Thema hohe Grundwasserstände sowie Maßnahmen zur Vorbeugung und Schadensminderung. Eine Vielzahl von Fallbeispielen runden die Publikation ab. Die BWK-Fachinformation „Umgang mit hohen Grundwasserständen“ ist als E-Book und Softcover-Print käuflich erhältlich unter https://www.verbandonline.org/BWK_Bund/?action=shop_order&kategorie=Fachinformationen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Jochen Birbaum, Telefon 02271 88-1158.

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