Änderung der Verbandsgesetze in NRW
Der Erftverband setzt sich für eine Aktualisierung der Verbandsgesetze und auch des Erftverbandsgesetzes ein. So sollten digitale Sitzungen des Verbandsrats und der Delegiertenversammlung ausdrücklich immer erlaubt sein. Derzeit ist dies nur möglich, wenn die Landesregierung eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite feststellt. Weiterhin soll eine ergänzende Vorschrift klar stellen, dass der Erftverband innerhalb und außerhalb der Kläranlagen Strom aus erneuerbaren Quellen produzieren darf, um auch in Zeiten hohen Energieverbauchs so weit wie möglich autark zu sein. Schließlich sollte eine Novelle bestätigen, dass die Verbände mit ihren Mitgliedern auf dem Gebiet der Anpassung an den Klimawandel zusammenarbeiten sollen, soweit diese Kooperation wasserbezogen ist. Die Landesregierung will jetzt mit der Novelle aller Verbandsgesetze beginnen.
Wasser.Dialog. Rheinisches Revier – Auftaktveranstaltung
Am Donnerstag, 13. März 2025 lädt das Team Komm.Rhein.Revier. des Erftverbandes zum „Wasser.Dialog Rheinisches Revier“ ins Medio.Rhein.Erft in Bergheim ein. Von 9 bis 15 Uhr steht die Frage „Wie funktioniert unser Wasserhaushalt nach dem Braunkohleausstieg?“ im Zentrum der Auftaktveranstaltung. Dabei richtet sich der Blick auf verschiedene wasserwirtschaftliche Aspekte, die im Strukturwandel eine zentrale Rolle spielen. Als besonderer Gast hat der Umweltminister des Landes Nordrhein-Westfalen, Herr Oliver Krischer, seine Teilnahme zugesagt.
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Schwermetallelemination am Burgfeyer Stollen
Die Delegiertenversammlung des Erftverbandes hat am 5. Dezember 2024 beschlossen, dass der Erftverband im Wege der Auftragsübernahme nach § 2 Abs. 4 ErftVG die Reinigung des mit Schwermetallen belasteten Wassers aus dem Burgfeyer Stollen übernehmen soll. Nunmehr haben Gespräche mit dem Umweltministerium und weiteren Behörden des Landes über die Einzelheiten dieser Übernahme begonnen, um möglichst zeitnah zu einem Vertrag über die Ausführung dieser Reinigung zu kommen.
EU-Kommission diskutiert Programm zur Wasserresilienz
Die EU-Kommission hat Ende Oktober 2024 ihr Arbeitsprogramm für die nächsten fünf Jahre vorgelegt und in diesem unter anderem ein Programm zur sogenannten Wasserresilienz angekündigt. Damit sind Maßnahmen gemeint, wie der Schutz des Wassers unter anderem vor den Folgen des Klimawandels sichergestellt werden kann. Nunmehr ist ein erster Entwurf inoffiziell bekannt geworden, der von dem Berichterstatter des Umweltausschusses des Europäischen Parlaments, Thomas Bajada, stammt. Das relativ kurze Papier wiederholt in allgemeiner Form bekannte Standpunkte zum Schutz des Wassers, ohne konkrete Schritte (bis auf die Bedeutung der Digitalisierung) vorzuschlagen. In einer ersten Bewertung bemängeln andere europäischen Wasserverbände, dass beispielsweise das polluter-pays-Prinzip oder Aussagen zum Bodenschutz sowie Aussagen zur Qualität von Klärschlamm fehlen. Das Papier hat, sollte es verabschiedet werden, keine unmittelbare rechtliche Bedeutung, dient aber als politisches Leitbild der EU-Kommission.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Frank Zimmermann, Telefon 02271 88-1158.