Trinkwasserversorgung hat Vorrang
Die Trinkwasserversorgung hat Vorrang vor allen anderen Grundwassernutzungen. Das stellte das Verwaltungsgericht Hannover in einem Rechtsstreit der Harzwasserwerke gegen den Landkreis Diepholz fest, der die wasserrechtliche Bewilligung für das Wasserwerk in Ristadt teilweise widerrufen hatte. Der Landkreis begründete den Widerruf damit, dass der Grundwasserstand wegen des Klimawandels gesunken sei und außerdem Nutzungskonflikte u.a. mit der Landwirtschaft bestünden. Das Verwaltungsgericht ist der Rechtsauffassung der Harzwasserwerke gefolgt und billigte diese zu, Reserven für besonders trockene Perioden einzuplanen. Es sei also in diesem Falle nicht schädlich, dass das Wasserrecht nicht vollständig ausgeschöpft werde. Die Begründung zu dieser auch für die Mitglieder des Erftverbands wichtigen Entscheidung liegt noch nicht vor.
KA Köttingen
Nach der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 wurde die Kläranlage Köttingen innerhalb einer Woche wieder provisorisch in Betrieb genommen. Seit dem werden die Überwachungswert eingehalten. Das Vergabeverfahren für den Neubau des Sozialgebäudes wird zurzeit durchgeführt. Die Submission ist erfolgt.
Renaturierungsmaßnahme Rotbach bei Erftstadt-Friesheim
Der Erftverband plant den begradigten Gewässerverlauf des Rotbachs südlich von Erftstadt-Friesheim zu renaturieren. Ab der 5. Kalenderwoche wird der Wasserverband daher vorbereitende Gehölzarbeiten im Umfeld des Baches durchführen. Hierbei werden Sträucher und Hochstaudenfluren gerodet und die üblichen jährlichen Gehölzrückschnitte erfolgen. Bäume müssen nicht gefällt werden. Im Anschluss an die Gehölzarbeiten findet die Kampfmitteluntersuchung durch den Kampfmittelbeseitigungsdienst statt. Die Erdarbeiten sollen dann im Sommer umgesetzt werden. Weitere Infos in der Pressemitteilung.
GKW Kirspenich
Auf dem GKW Kirspenich, soll ein Netzersatzaggregat installiert werden, um die Betriebssicherheit zu erhöhen.
Das Vergabeverfahren wird zurzeit durchgeführt. Die Submission ist erfolgt.
Eingabeportal Grundwasserförderung
Zur Feststellung, ob die Voraussetzungen einer Mitgliedschaft von Wasserentnehmern im Erftverband erfüllt ist und zur Bemessung deren Mitgliedsbeiträge, fragt die Abteilung Grundwasser jährlich die geförderten Grundwassermengen ab. Derzeit erfolgt die Datenerfassung über Erfassungsbögen, die postalisch und per E-Mail versendet werden. Nach einer Prüfung werden die Daten manuell in eine Datenbank übertragen. Um die Dateneingabe sowohl auf der Seite der Grundwasserentnehmer (Mitglieder), als auch auf der Seite der Verwaltungsmitarbeitenden zu erleichtern und die Fehlerfreiheit zu gewährleiten, ist ab Juni 2023 der Einsatz eines Eingabeportals geplant. Die hier von den Grundwasserentnehmern selbst eingegebenen Daten können nach einer Prüfung und Freigabe automatisiert in die Datenbank übernommen werden. Durch die Authentifizierung des Entnehmers wird keine rechtsverbindliche Unterschrift mehr benötigt. Jedes Verbandsmitglied kann auf seine Daten der Vorjahre zugreifen. Weitere Informationen zu diesem Projekt folgen.
GKW Kaster
Das GKW Kaster soll bau-, maschinen- und elektrotechnisch ertüchtigt werden. In diesem Rahmen wurde für die Vergabe des Ingenieurauftrages ein VgV-Verfahren durchgeführt. Der Auftrag ist jetzt an ein Ingenieurbüro vergeben und die Projektplanung gestartet.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Jochen Birbaum, Telefon 02271 88-1158.