Info-Telegramm 6/2020

Jun 5, 2020 | EV-Telegramm

Bohrprogramm 2019


Im Rahmen des Bohrprogramms 2019 ließ der Erftverband im Frühjahr diesen Jahres insgesamt zehn neue Grundwassermessstellen bauen. Fünf dieser Messstellen wurden im Trockenbohrverfahren mit insgesamt rund 96 Bohrmeter und fünf weitere Messstellen im Lufthebebohrverfahren mit insgesamt rund 395 Bohrmeter errichtet. Trotz der Einschränkungen durch die Corona-Pandemie konnte die Bauausführung in den Monaten März bis Mai 2020 erfolgreich durchgeführt werden. Die neuen Grundwassermessstellen liegen in Hückelhoven, Wegberg, Mönchengladbach, Pulheim, Bergheim, Niederzier, Düren und Zülpich. Im Raum Zülpich wurde zusätzlich ein alter Schachtbrunnen zu einer Grundwassermessstelle umgebaut. Derzeit erfolgen die letzten Abschlussarbeiten und nach erfolgreicher Funktionsprüfung können die neuen Grundwassermessstellen in das Messnetz des Erftverbandes integriert werden.

Kläranlage Rheinbach: Ertüchtigung Mess-, Steuerungs- und Regelungstechnik (EMSR-Technik), Einrichtung einer Netzersatzanlage


Auf Grund diverser Probleme mit Leistungskabeln, sowie mit der Verfügbarkeit der Kläranlage bei Netzausfall soll die Energiestruktur der Anlage optimiert werden und ein Komplettaustausch aller Leitungen im Außenbereich erfolgen. Hierbei soll die Netzeinspeisung um eine stationäre Netzersatzanlage (NEA) erweitert werden. Des Weiteren soll die Niederspannungshauptverteilung (NSHV) im Betriebsgebäude, die momentan als offene Schaltanlage ausgeführt ist, erneuert werden. Im Zuge dieser Erneuerung wird die Netzstruktur der Kläranlage überarbeitet. Darüber hinaus soll die komplette Außenbeleuchtung der Kläranlage ertüchtigt werden. Es wird ein neues Beleuchtungskonzept nach Vorgabe des Erftverbandes aufgestellt und die Beleuchtungsanlage erneuert.

Wasserhaushaltsgesetz geändert


Der Bundesgesetzgeber hat das Wasserhaushaltsgesetz um einen neuen § 38a ergänzt. Die Vorschrift schreibt für Gewässerrandstreifen mit durchschnittlich 5 %iger Hangneigung eine dauerhafte Begrünung in einer Tiefe von 5 m vor. Die Länder können schärfere Vorschriften zum Schutz der Gewässerrandstreifen erlassen. Darauf ist im Hinblick auf die derzeit geführte Diskussion über die Novelle des Landeswassergesetzes besonders hinzuweisen.

Eichenprozessionsspinner unterwegs


Auch in diesem Jahr ist vielerorts wieder der Eichenprozessionsspinner anzutreffen. Die im Endstadium 5 cm langen Raupen kriechen in regelrechten Straßen die Eichenstämme hinauf, um sich in den Kronen zu verpuppen. Von Weitem betrachtet sieht es so aus, als ob sich eine Schlange am Stamm entlang schlängelt. Man vermutet, dass so Fraßfeinde abgeschreckt werden sollen. Da die Brennhaare der Raupen starke Reizungen der Haut und Schleimhäute verursachen, werden die befallenen, meist einzeln stehenden Bäume von Fachfirmen behandelt. Aus ökologischen Gründen beauftragt der Verband vornehmlich Firmen, die die Raupen und Gespinste mit ungiftigem Wasserglas besprühen, um sie dann gefahrlos absaugen zu können.

Landeswassergesetz-Novelle: Gewässerrandstreifen erhalten / kein Kiesabbau in Wasserschutzgebieten


Der Erftverband hat sich in mehreren Gesprächen mit Abgeordneten von CDU, SPD und Grünen gegen die im Entwurf der Landeswassergesetz-Novelle vorgesehene Schwächung des Gewässerschutzes durch Gewässerrandstreifen ausgesprochen. Zusammen mit den Verbänden von BDEW, DVGW und VKU setzte er sich darüber hinaus für den Erhalt des Kiesabbauverbots in Wasserschutzgebieten ein: Das Kiesabbauverbot muss der Regelfall sein, von dem im Einzelfall Ausnahmen zugelassen werden können und nicht umgekehrt, wie im Entwurf vorgesehen. Die Verbände begrüßten darüber hinaus, den Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung vor anderen Benutzungen auf die Oberflächengewässer auszudehnen. Der Gesetzgeber plant, die LWG-Novelle noch vor der nächsten Landtagswahl zu verabschieden.

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