Info-Telegramm 11/2020

5. November 2020 | EV-Telegramm

Hochwasserschutz Sinzenich – bauvorbereitende Untersuchungen starten


In der 49. Kalenderwoche werden bei Zülpich-Sinzenich zwischen Rotbach und Marienbach bauvorbereitende Untersuchungen für die geplante Hochwasserschutzmaßnahme durchgeführt. Hierzu gehören die Erkundung des Baugrunds mit Hilfe sogenannter Kleinrammbohrungen und die detaillierte Vermessung des Geländes aus der Luft mit einer Drohne. Die Arbeiten erfolgen im Auftrag des Erftverbandes, die gewonnenen Erkenntnisse werden für die Erstellung der Ausführungsplanung und der Ausschreibungsunterlagen benötigt.

Baubeginn am Retentionsbodenfilter Wolbertsacker in Rheinbach


Die Stadt Rheinbach plant die Erschließung des Gewerbegebietes Wolbertsacker in Rheinbach. Zur Behandlung des Niederschlags¬wassers aus diesem Gebiet hat der Erftverband mit dem Bau eines Retentionsbodenfilters begonnen. Die Anlage dient der Reinigung des anfallenden Niederschlagswasser aus dem geplanten Gewerbegebiet, bevor es in den Morsbach abgeleitet wird. Die Arbeiten haben am 26. November begonnen und dauern rund elf Monate. Der Bodenfilter kostet rund 1,3 Millionen Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Bau mit bis zu 50 Prozent der Kosten. Das Erdbecken hat eine Fläche von rund 3.800 Quadratmetern und kann bei starkem Niederschlag zirka neun Millionen Liter Wasser zwischenspeichern und später stark gedrosselt in den Morsbach abgeben. Das gespeicherte Mischwasser durchströmt eine Filterschicht aus feinem Sand, die mit Schilf bepflanzt ist. Dabei werden ungelöste und sogar gelöste Schmutzstoffe zurückgehalten.

Wasserrecht kann auch bestandskräftige Genehmigungen ändern


Das Bundesverwaltungsgericht hat in einer jüngst bekannt gewordenen Entscheidung ausgeführt, dass auch bei bestandskräftigen Genehmigungen (hier für einen Abschnitt der Autobahn 49 in Hessen) die flexiblen Instrumente des Wasserrechts .. grundsätzlich geeignet und ausreichend (sind), um die unionsrechtlichen Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie zu erfüllen. Das Gericht wies zwar die Klage des Umweltverbands auf Aufhebung eines bereits bestandskräftigen straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses ab, begründete dies aber damit, dass die Wasserbehörden auch nachträglich wasserrechtliche Anforderungen an den Betrieb der Autobahn festsetzen dürfen, etwa um dem Verschlechterungsverbot nach der Wasserrahmenrichtlinie Genüge zu tun. Das ist eigentlich nichts Neues, die Entscheidung bekräftigt aber die Bedeutung wasserrechtlicher Bestimmungen nicht nur im Straßenrecht, sondern für alle Genehmigungen mit Bezug zum Wasserrecht (z.B. Kläranlagen oder industrielle Genehmigungen).

KA Frechen Erneuerung maschinelle Schlammentwässerung


Die vorhandene Zentrifuge ist aufgrund seines hohen Alters zu erneuern. Es ist vorgesehen, die neue Zentrifuge auf der vorhandenen Zentrifugenbühne aufzustellen. Unterhalb der Zentrifugenbühne ist die Flockungshilfsmittelstation und die Dickschlammpumpe aufgestellt. Künftig soll der entwässerte Schlamm nicht mehr über ein Austragesystem in Container geladen werden, sondern in einem Hochsilo, das neben dem Schlammentwässerungsgebäude angeordnet wird, gestapelt werden.

KA Bessenich Betonsanierung


Die Betonbauwerke der KA Bessenich sind partiell sanierungsbedürftig. Die Ausschreibung enthält die dazu erforderlichen Leistungen.

GKW Kesenich-Neubau Parkplatz Tief und Straßenbau


Aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommens, auf dem Gelände der Kläranlage Kessenich, ist es erforderlich neue Parkflächen zu schaffen. Diese Parkflächen sollen auf zwei Flächen entstehen, die derzeit als Grünflächen genutzt werden. Die Herstellung dieser Parkflächen erfolgt in wassergebundener Bauweise. Die Parkflächen werden rückseitig durch zu setzende Kantensteine eingefasst.

Kanalnetz Meckenheim


Als Betreiber des Kanalnetzes der Stadt Meckenheim ist der Erftverband auch zur Umsetzung des derzeit gültigen Abwasserbeseitigungskonzeptes verpflichtet. Hierzu zählt auch die
Ertüchtigung der öffentlichen Kanäle im Einzugsgebiet Meckenheim-Merl. Für die Sanierung der schadhaften Kanäle wurde bereits durch das IB Berthold Becker, Ehlinger Straße 14, 53474 Ahrweiler, ein Sanierungskonzept auf Grundlage der Kanaluntersuchung gem. SüwVO-Abw sowie einer hydraulischen Überprüfung des Netzes entworfen. Für die Umsetzung dieses Sanierungskonzeptes sind nun Ingenieurleistungen nach HOAI Teil 3 Objektplanung, Abschnitt 3 Ingenieurbauwerke notwendig.

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