EU Parlament verabschiedet die Kommunalabwasserrichtlinie

6. Oktober 2023 | Aktuelles

EU Parlament verabschiedet die Kommunalabwasserrichtlinie

 

Das Europäische Parlament hat am 05.10.2023 die Novelle der EU Kommunalabwasserrichtline mit zahlreichen Änderungen gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission verabschiedet. Bei dieser Richtlinie handelt es sich um die wichtigste europäische Richtlinie über den Betrieb von Kläranlagen und ist daher auch für den Erftverband von großer Bedeutung. Nach der Parlamentsdebatte vor fast leerem Haus stimmten die Abgeordneten am Mittag über fast 100 Änderungsanträge zum Teil namentlich ab.

Die Richtlinie setzt neue scharfe Standards für die Reinigung von Abwasser und Niederschlagswasser sowie an die kommunale Planung zur Vorsorge gegen Schäden durch Starkregen. Vieles davon erfüllt Deutschland schon heute. Neu ist für Deutschland unter anderem:

 

  • Kläranlagen, die für mehr als 10.000 Einwohnerwerten konzipiert sind, sollen nach und nach zu 75% mit durch die Kläranlage produziertem Strom betrieben werden (Klärgas, Photovoltaik, wo möglich Windkraft). Die Prozentzahl bezieht sich nicht auf die einzelne Kläranlage, sondern auf den Bundesdurchschnitt. Die restlichen 25% dürfen zugekauft werden, aber nur Strom aus erneuerbaren Quellen. Die Vorschrift ist nicht umsetzbar.
  • Eine 4. Reinigungsstufe wird nach und nach für alle Kläranlagen notwendig, die für mehr als 150.000 Einwohnerwerte konzipiert sind – 50 % aller Anlagen innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten der Richtlinie. Kleinere Kläranlagen ab 35.000 Einwohnerwerten benötigen eine 4. Reinigungsstufe, wenn sie in sog. empfindlichen Gebiete Abwasser einleiten, etwa wenn das aufnehmende Gewässer zur Trinkwassergewinnung genutzt wird.
  • Kläranlagen müssen ab 2040 mindestens  93% des Phospors und 80 % des Gesamtstickstoffs eliminieren, es sei denn die Temperatur des Abwassers  beträgt an einem Tag weniger als 12 °C.
  • Hersteller von Arzneimitteln müssen sich an den Kosten der 4. Reinigungsstufe beteiligen (erweiterte Herstellerverantwortung). Diese Vorschrift ist gegenüber dem Vorschlag der EU-Kommission aufgeweicht worden, indem die Kosten der Anschaffung und des Betriebs der 4. Reinigungsstufe zusätzlich durch staatliche Mittel (welche? Wie hoch?) bezahlt werden müssen, damit Arzneimittel bezahlbar bleiben (so steht es in dem Änderungsvorschlag). Damit ist die erweiterte Herstellerverantwortung faktisch vom Tisch.

Wie geht´s jetzt weiter?

Jetzt verhandeln der Umweltausschuss des EP, die Kommission und der Umweltministerrat über einen Kompromiss. Den müssen sie bis Ostern 2024 finden, denn dann ist Europwahl

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