In der Wasserrechtliche Erlaubnis zur Fortführung der Sümpfung des Tagebaus Hambach vom 18.03.2021 ist der Aufbau eines behördlichen Monitorings gefordert.
Im Rahmen des Monitorings sollen die wasserwirtschaftlich und ökologisch relevanten Größen im Einflussbereich des Tagebaus Hambach beobachtet, kontrolliert und bewertet werden.
Entsprechend erstreckt sich der Untersuchungsraum für das zukünftige Monitoring Hambach auf die Erft-Scholle und die linksrheinische Kölner Scholle.
Hinsichtlich der Entscheidungsstruktur und Arbeitsweise des Monitorings Hambach wird im Wasserrecht empfohlen, die Struktur und Vorgehensweise an die des Monitorings Inden anzulehnen, da sie sich bewährt hat.
Das Monitoring für den Tagebau Hambach wird im Wesentlichen in eine Konzeptions- und in eine Durchführungsphase zu unterteilen sein. In der Konzeptionsphase steht die Planung des Monitoringsystems, d. h. der Methoden, Umweltstandards, Beobachtungsroutinen und Beobachtungssysteme, im Vordergrund. Schwerpunkte der nachfolgenden Durchführungsphase werden die Beobachtung, Beurteilung und Bewertung der Informationen sein.
Dabei können grundsätzlich die folgenden Arbeitsfelder Bestandteil des Monitorings sein:
- Grundwasser
- Feuchtgebiete / Natur und Landschaft
- Oberflächengewässer
- Wasserversorgung
Die aktuellen Entwicklungen und die Auswirkungen der sümpfungsbedingten Grundwasserabsenkung werden heute schon regelmäßig im Rahmen verschiedenster Berichte der RWE Power AG an die zuständigen Genehmigungs- und Fachbehörden übermittelt.
Ansprechpartnerinnen
Petra Lenkenhoff
02271 88-1294
Daniela Berger
02271 88-1372