Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Teilen der Erft

23. August 2022 | Aktuelles

Die Bezirksregierung Köln untersagt die Wasserentnahme der Erft und ihren Nebenflüssen.

Die Entnahme von Wasser mittels mechanischen oder elektrischen Pump- und/oder Saugvorrichtungen oder fahrbaren Behältnissen sowie das Schöpfen mit Handgefäßen aus der Erft ab der Quelle bei Nettersheim bis zur Mündung der Großen Erft in die Erft bei Bergheim-Thorr und aus ihren Nebenflüssen wird untersagt. Ausgenommen ist das Tränken von Vieh.

Aufgrund der teilweise weit unterdurchschnittlichen Niederschlagsmengen in den vergangenen Monaten sowie der seit Monaten anhaltenden Bodentrockenheit, haben sich in den Fließgewässern des Geltungsbereichs sehr niedrige Wasserstände eingestellt. Das für Fische, Kleinstlebewesen und Pflanzen lebensnotwendige Wasserdargebot (Wassermenge, Wassertiefe, Wasserqualität) ist daher nicht mehr flächendeckend gewährleistet und es besteht die Gefahr, dass die Gewässerbiozönose nachhaltig gestört wird. Die Allgemeinverfügung tritt mit Ablauf des 30. September 2022 außer Kraft.

Die vollständige „Allgemeinverfügung zur Untersagung von Wasserentnahmen aus Teilen der Erft und ihren Nebenflüssen im Regierungsbezirk Köln“ ist hier als PDF Datei veröffentlicht:

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