Wasser.Dialog. Rheinisches Revier – Auftaktveranstaltung
Am Donnerstag, 13. März 2025 lädt das Erftverbands-Projektteam Komm.Rhein.Revier. zum „Wasser.Dialog Rheinisches Revier“ ins Medio.Rhein.Erft in Bergheim ein. Von 10 bis 15 Uhr steht die Frage „Wie funktioniert unser Wasserhaushalt nach dem Braunkohleausstieg?“ im Zentrum der Auftaktveranstaltung. Dabei richtet sich der Blick auf verschiedene wasserwirtschaftliche Aspekte, die im Strukturwandel eine zentrale Rolle spielen. Weitere Informationen zur Anmeldung folgen in Kürze.
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GKW Nordkanal-Neubau einer Pulveraktivkohle (PAK) – Dosieranlage zur Spurenstoffelimination
Auf dem Gruppenklärwerk in Nordkanal ist der Neubau einer Anlage für die Dosierung von Pulveraktivkohle zur Spurenstoffelimination vorgesehen. Der Erftverband hat dazu Bauleistungen ausgeschrieben. Die Angebotseröffnung erfolgte am 21.11.2024. Die Errichtung der Anlage wird mit Mitteln aus dem EFRE/JTF-Programm NRW „Blaue Initiative Rheinisches Revier“ finanziell unterstützt.
Erster Jahresbericht 2022/2023 für das Monitoring Hambach veröffentlicht
Seit dem Jahr 2022 werden im Rahmen des Monitorings für den Tagebau Hambach in den Arbeitsgebieten Grundwasser, Feuchtgebiete/Natur und Landschaft, Oberflächengewässer, Wasserversorgung und Tagebausee regelmäßig Auswertungen durchgeführt.
Im November 2024 wurde für das Monitoring Hambach der erste Jahresbericht veröffentlicht, er umfasst die Jahre 2022 und 2023. Er wurde von der Bezirksregierung Arnsberg herausgegeben und kann auf der Internetseite des Erftverbandes (https://www.erftverband.de/braunkohlentagebau-monitoring-hambach/) als PDF-Datei heruntergeladen werden.
Hier werden Ergebnisse des Monitorings einer breiten Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.
Zur Befreiung von der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser
§ 8 des nordrheinwestfälischen Abwasserabgabengesetzes erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von der Abwasserabgabe für Niederschlagswasser oder deren Reduzierung um 75 %. Voraussetzung ist unter anderem, dass das Kanalnetz in den betroffenen Gemeinden entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik, die in Verordnungen näher beschrieben sind, überprüft ist. Ob diese Überprüfung stattgefunden hat, teilt die Bezirksregierung dem für die Abwasserabgabe zuständigen Landesumweltamt mit. Die nordrhein-westfälischen Wasserverbände stellen fest, dass diese Voraussetzungen mittlerweile deutlich genauer geprüft werden als früher. Selbst eine geringfügige Unterschreitung der Prüfintervalle für das Kanalnetz führt dazu, dass die Befreiung nicht gewährt wird und Mehrkosten für Abwasserabgabe in 6-stelliger Höhe auf die Gemeinde und ihre Einwohner zukommen (vgl. VG Gelsenkirchen, Urteil vom 10.10.2024 – 15 K 98/24 -nicht rechtskräftig) . Es liegt daher im Interesse der Gemeinden, die bspw. in der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser festgelegten Prüfintervalle akribisch zu beachten und dies auch zu dokumentieren.
HW-Abschlag Vlattener Bach in den Zülpicher See
Der Erftverband plant am Vlattener Bach zwischen den Zülpicher Ortslagen Floren und Lövenich einen Hochwasserabschlag in den Wassersportsee Zülpich. Damit wird zukünftig die Abflussmenge des Gewässers in den Rotbach begrenzt und das Hochwasser-Risiko am Rotbach unterhalb der Einmündung des Vlattener Baches reduziert. Bei seltenen Hochwasserereignissen erfolgt zukünftig ein Abschlag des Wassers aus dem Vlattener Bach über eine feste Überfallschwelle. Nach Querung der Eichenallee wird das Wasser über ein rund 140 m langes begrüntes Gerinne in den Wassersportsee Zülpich eingeleitet. Die Submission der Vergabe erfolgte am 15.11.2024.
Erftverband führt dringende Baumaßnahmen an unterirdischen Regenrückhaltebecken durch
Der Erftverband ertüchtigt in Erftstadt-Köttingen „Im Längsbusch” das unterirdische Regenrückhaltebecken. Aktuelle Untersuchungen des Bauwerks deuten auf eine Standsicherheitsgefährdung bei höheren Verkehrsbelastungen hin. Aufgrund dessen wurde der betroffene Bereich „Im Längsbusch” zwischen Schwarzau und Liblarer Mühlengraben vorsorglich gesperrt. Eine entsprechende Beschilderung und Umleitung des Verkehrs ist Anfang November errichtet worden. Die notwendigen Arbeiten am Bauwerk werden mit Hochdruck verfolgt.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Vorstandsbüro des Erftverbandes,
Bärbel Lambertz, Telefon 02271 88-1213,
Frank Zimmermann, Telefon 02271 88-1158.