PRESSEMITTEILUNG 14/2023
In Kooperation mit
Kontrollen sollen wilden Müll vermeiden
Bergheim/Zülpich, 14. Juni 2023
Die Wege rund um den Neffelsee bei Zülpich Füssenich werden insbesondere in den Sommermonaten gerne für Spaziergänge und sportliche Aktivitäten genutzt. In den vergangenen Jahren hat sich der Freizeitdruck auf die Seeufer und umliegenden Waldbereiche deutlich erhöht. An vielen Stellen liegt inzwischen Unrat und wilder Müll.
Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen und der Erftverband in Bergheim weisen darauf hin, dass es sich bei dem Seegebiet einschließlich der Ufer um ein Naturschutzgebiet zum Schutz seltener Tier- und Pflanzenarten handelt. Zum Schutz dieser Arten ist das Betreten der Ufer und der angrenzenden Waldbereiche abseits der Wege untersagt. Des Weiteren ist Grillen, Feuermachen, Baden usw. verboten. Die Wege dürfen nicht mit Fahrzeugen befahren oder zum Abstellen von Fahrzeugen genutzt werden. Hierfür sind die ausgewiesenen Parkplätze am Nord- und Westufer zu nutzen. Hunde sind an der Leine zu führen.
Das Seegebiet befindet sich im Eigentum des Erftverbandes und dient neben der stillen Erholung auch als Hochwasserrückhaltebecken zum Schutz der Unterlieger entlang des Neffelbachs vor Hochwasser.
Ein ausgewiesener Teilbereich des Ufers ist an einen Angelverein verpachtet und darf nach Abstimmung durch die Mitglieder des ASV Zülpich befischt werden. Hierbei dürfen die Uferstrukturen nicht verändert und Gehölze weder entfernt noch zurückgeschnitten werden. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht führen der Erftverband und die Stadt Zülpich Rückschnitt- und Pflegemaßnahmen durch. Die Einhaltung der entsprechenden Vorgaben wird auch in diesem Jahr wieder verstärkt durch das Ordnungsamt kontrolliert und gegebenenfalls geahndet. Hiervon erhoffen sich der Erftverband, die Stadt Zülpich und die Naturschutzbehörde, dass die Erholung und Freizeitgestaltung weiterhin möglich bleiben, ohne dass es zu Konflikten oder schädlichen Auswirkungen kommt.
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