PRESSEMITTEILUNG 25/2022
Erftverband informiert über Instandhaltung und Pläne
Bergheim, 05. Juli 2022
Retentionsraumanalyse
Aktuell betreibt der Erftverband 23 Hochwasserrückhaltebecken (HRB) mit einem Stauvolumen von insgesamt rund 7,73 Millionen Kubikmeter. Im Rahmen der Retentionsraumanalyse im südlichen und mittleren Einzugsgebiet der Erft werden derzeit ca. 50 Standorte für zusätzliche Hochwasserrückhaltebecken mit dem hydrologischen Modell des Erftverbands hinsichtlich ihrer Wirksamkeit untersucht. Für verschiedene Hochwasserszenarien wird derzeit ermittelt, inwieweit diese Standorte Abflussspitzen reduzieren und damit den Hochwasserschutz in den flussabwärts liegenden Ortslagen verbessern können. Bei einzelnen, potentiellen Beckenstandorten zeigt sich bereits jetzt eine deutliche lokale aber auch überregionale Wirksamkeit. Diese vielversprechenden Standorte werden nun weiter projektiert. Sie werden in den nächsten Wochen sukzessive mit den jeweiligen Kommunen diskutiert und der Ortspolitik und der Bevölkerung vorgestellt.
Darüber hinaus wird der Erftverband bestehende Bauwerke so umgestalten, dass sie für den Hochwasserschutz genutzt werden können. Dazu gehört der Umbau des Kommerner Mühlensee zu einem Hochwasserrückhaltebecken und der Hochwasserabschlag aus dem Vlattener Bach in den Zülpicher Wassersportsee. Dies wird den Hochwasserschutz aller Unterlieger an Blei- und Rotbach verbessern.
Spätestens 2025 soll mit den Maßnahmen begonnen werden. Umbauplanungen und Genehmigungen sind noch erforderlich.
Hochwasserschutzkonzepte
Am 23.6.2022 wurde die Kooperationsvereinbarung zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Erfteinzugsgebiet durch die 17 Kooperationsmitglieder im Kreishaus Euskirchen unterzeichnet. Weitere Mitglieder werden zeitnah mittels Beitrittserklärung dazukommen. In Absprache mit der Bezirksregierung Köln wurden zudem die Verteilung der einzelnen Arbeitspakete und die entsprechenden Möglichkeiten zur Landesförderung abgestimmt. Anfang Juli finden weitere Absprachen zwischen dem Erftverband und der Bezirksregierung statt, in welchen die Inhalte und die Form der Muster-Förderanträge durch die Kommunen und die entsprechenden Leistungsverzeichnisse für die kommunalen Hochwasserschutzkonzepte abgestimmt werden. Im Nachgang können die Kommunen die bereitgestellten Muster nutzen, um ihre Förderanträge bei der Bezirksregierung einzureichen. Ziel ist es, dass zeitnah mit der Beauftragung von Ingenieurbüros zur Erstellung der kommunalen Hochwasserschutzkonzepte mit intensiver Bürgerbeteiligung begonnen werden kann.
Hochwasserrückhaltebecken Horchheim
Im Jahr 1984 erbaut, dient das Hochwasserrückhaltebecken Horchheim dem Schutz der Ortschaften Weilerswist und Erftstadt vor Hochwasser. Bis zu 1.376.000 Kubikmeter Wasser kann hier gespeichert werden. Während der Hochwasserkatastrophe in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli wurde das Becken von den Wassermassen überströmt. Das Hochwasser hat das Hochwasserrückhaltebecken samt den dazugehörigen Anlagenteilen wie zum Beispiel die Pegel deutlich beschädigt. Vor allem die Steuerwarte ist stark zerstört. Das Becken ist seitdem von der Bezirksregierung außer Betrieb gesetzt.
Kurz nach der Flut wurde der Damm im Bereich der offensichtlichen Erosionsschäden mit Hilfe von Wasserbausteinen provisorisch gestützt. Die anschließenden Standsicherheitsuntersuchungen zeigten, dass der restliche Teil des Dammes die Überströmung schadlos überstanden hat. Damit bei zukünftigen Extremereignissen Beschädigungen im Bereich des Durchlassbauwerks ausgeschlossen werden können, wird hinter dem Damm nun ein Tosbecken errichtet. Die für die Dimensionierung des Tosbeckens notwendigen aufwendigen hydraulischen Berechnungen werden derzeit mit der Bezirksregierung abgestimmt. Zeitgleich wird die Vergabe der Bauarbeiten vorbereitet. Dabei sind zwei Bauabschnitte geplant. Im ersten wird der Damm wiederhergestellt und das Tosbecken errichtet. Die Erft muss dafür hinter dem Damm kurzzeitig umgeleitet werden, damit im trockengelegten Gewässerbett gearbeitet werden kann. Im zweiten Bauabschnitt wird dann das Gewässer rund um den ca. 200 m unterhalb gelegenen Pegel wiederhergestellt. Dabei gilt es auch den Pegel mit der Steuerwarte des Hochwasserrückhaltebeckens elektro- und informationstechnisch zu verbinden.
Die elektronische Instandsetzung der Steuerwarte kann unabhängig davon erfolgen. Zusätzlich werden auch die Hydraulikzylinder zum Heben und Senken der Segmentwehre Instand gesetzt. Schwierigkeiten und Verzögerungen bereitet derzeit die zum Teil sehr schlechte Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen.
Kläranlage Erftstadt-Köttingen
Die Kläranlage Erftstadt-Köttingen wurde in der Hochwasserkatastrophe stark beschädigt. Das Schadensbild umfasste weite Teile der maschinentechnischen Ausrüstung sowie bauliche Anlagenteile. Die Prozesse der mechanisch-biologischen Abwasserreinigung konnten mittels Leihaggregate, etlichen Provisorien und des großen Einsatz des Betriebspersonals bereits nach wenigen Tagen wieder in Betrieb genommen werden.
Einige Hochbauten und sämtliche Anlagenteile der Schlammbehandlung wurden so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass diese neu geplant und errichtet werden müssen. Anfang März 2022 wurden die Unterlagen zur Erteilung einer wasserrechtlichen Genehmigung bei der zuständigen Behörde eingereicht. Die entsprechende Genehmigung wird für Mitte Juli erwartet.
Die Inbetriebnahme der Schlammbehandlung (inklusive der energetischen Klärgasnutzung) ist zum Ende des ersten Quartals 2023 vorgesehen. Derzeit werden die notwendigen Demontagearbeiten ausgeführt. Im Anschluss daran finden die Arbeiten zur Wiederinbetriebnahme der Schlammfaulung statt. Die hierzu erforderlichen Arbeiten sind vergeben.
Die aktuelle Marksituation ist die derzeit größte Herausforderung, da für einige Arbeiten kein Angebot auf die öffentliche Ausschreibung einging. Auch hier stellt die schlechte Verfügbarkeit von elektronischen Bauteilen eine weitere Herausforderung bei der Projektabwicklung dar..
Die Arbeiten zur Beseitigung der Hochwasserschäden am Standort der Kläranlage Erftstadt-Köttingen werden nach derzeitigen Planungsstand bis Mitte 2025 andauern. Die Herstellungskosten belaufen sich auf insgesamt 14,8 Mio. €. Die hochwasserbedingten Kosten sind versichert. Kosten, die über die Deckungssumme der Versicherung hinausgehen, werden bei der Hochwasserhilfe des Landes geltend gemacht.
Ihre Ansprechpartnerin bei Rückfragen:
Erftverband – Pressestelle
Ronja Thiemann
Am Erftverband 6
50126 Bergheim
02271 88-2127
pressestelle@erftverband.de