PRESSEMITTEILUNG 21/2022
Erftverband beantragt Planfeststellung für Renaturierungsmaßnahme
Bergheim, 20. Juni 2022
Ende Mai hat der Erftverband bei der Bezirksregierung Köln einen Antrag auf Planfeststellung nach Wasserhaushaltsgesetz für die Renaturierung der Erft bei Bergheim-Glesch eingereicht.
Die naturnahe Gestaltung dieses rund 900 m langen und heute gleichförmig ausgebauten Gewässers ist Teil der Umsetzung des Perspektivkonzepts Untere Erft. Mit der Umsetzung des Perspektivkonzeptes soll auf das absehbare Ende der Einleitungen von Sümpfungswasser reagiert und gleichzeitig die Ziele der europäischen Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden. Der Erftverband rechnet aktuell mit einer Reduzierung des heutigen mittleren Erft-Abflusses um rund zwei Drittel. Dadurch werden Anpassungen im Gewässerprofil erforderlich. Ziel der Maßnahme ist die Schaffung eines vielfältigen Lebensraumes für Tiere und Pflanzen am und im Gewässer.
Gleichzeitig kann mit dem Renaturierungsprojekt bei Glesch auch in größerem Umfang Raum zur Rückhaltung von Hochwasser geschaffen werden. Im Bereich von der K 41 bis zur Peringser Straße in Bergheim-Glesch soll die Erft zukünftig durch die östlich gelegenen Flächen zwischen dem heutigen Erftflutkanal und der Peringssee-Allee verlaufen. Diese Flächen sind mittlerweile im Eigentum der Stadt Bergheim und des Erftverbandes. Der Erftverband hofft diese Maßnahme mit Blick auf das vorgezogene Ende des Braunkohlentagebaus zügig umsetzen zu können.
Zum Hintergrund: In ganz Deutschland gibt es kaum noch einen Fluss, dessen Lauf nicht vom Menschen verändert wurde. Schon früh baute man an der Erft und Nebengewässern Wassermühlen und Stauwehre. Die Gewässer wurden begradigt, Gewässersohle und Ufer befestigt, die Auen intensiv genutzt und Ufergehölze entfernt. Als Folge hieraus ist die Artenvielfalt der Gewässerbewohner (Fische und Kleinlebewesen) aber auch der Tiere und Pflanzen am Gewässer deutlich zurückgegangen. Ökologisch intakte Fließgewässer und Auen sind jedoch wichtige Lebensräume für viele Tier- und Pflanzenarten und Bestandteil eines natürlichen Wasserkreislaufs. Eine Aufgabe des Erftverbandes ist es, durch Renaturierungsmaßnahmen die Fließgewässer wieder in einen naturnahen Zustand zurückzuführen und somit die Erreichung eines „guten ökologischen Zustands“ der Gewässer zu unterstützen. Dieses Ziel gibt die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (EG-WRRL) vor, die Ende 2000 in Kraft getreten ist.
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