Der Verband erhebt von seinen Mitgliedern Beiträge, die zur Erfüllung seiner Aufgaben und seiner Verbindlichkeiten und zu einer ordentlichen Wirtschaftsführung erforderlich sind. Als Beitragsmaßstab gelten die mittelbaren und unmittelbaren Vorteile, die die Mitglieder von der Durchführung der Aufgaben des Verbandes haben oder zu erwarten haben, und der Kosten, die der Verband auf sich nimmt, um die von den Mitgliedern herbeigeführten oder zu erwartenden nachteiligen Veränderungen zu vermeiden, zu vermindern, zu beseitigen oder auszugleichen oder ihnen obliegenden Leistungen abzunehmen.
Zur Berechnung der Beiträge gibt sich der Verband Veranlagungsrichtlinien, die alljährlich von der Delegiertenversammlung, nach Vorberatung in einem Veranlagungsausschuss, beschlossen werden