Die Aufgaben des Erftverbandes sind im § 2 des Erftverbandsgesetzes festgelegt:
- Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau
- Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten
- Unterhaltung oberirdischer Gewässer oder Gewässerabschnitte und der mit ihnen in funktionellem Zusammenhang stehenden Anlagen
- Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand
- Regelung des Grundwasserstandes
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den Grundwasserstand, insbesondere durch den Braunkohlenabbau hervorgerufener oder zu erwartender nachteiliger Veränderungen
- Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie Förderung von Maßnahmen zur Minderung des Wasserverbrauchs
- Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes
- Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle
- Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers
- Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse
Erftverbandsgesetz und Satzung
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Per Seeliger
Rechtsanwalt