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Jun 11, 2021 | Rechtliches, Über uns


Die Aufgaben des Erftverbandes sind im § 2 des Erftverbandsgesetzes festgelegt:

  1. Erforschung und Beobachtung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit dem Braunkohlenabbau
  2. Regelung des Wasserabflusses einschließlich Ausgleich der Wasserführung und Sicherung des Hochwasserabflusses der oberirdischen Gewässer oder Gewässerabschnitte und in deren Einzugsgebieten
  3. Unterhaltung oberirdischer Gewässer oder Gewässerabschnitte und der mit ihnen in funktionellem Zusammenhang stehenden Anlagen
  4. Rückführung ausgebauter oberirdischer Gewässer in einen naturnahen Zustand
  5. Regelung des Grundwasserstandes
  6. Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich wasserwirtschaftlicher und damit in Zusammenhang stehender ökologischer, durch Einwirkungen auf den Grundwasserstand, insbesondere durch den Braunkohlenabbau hervorgerufener oder zu erwartender nachteiliger Veränderungen
  7. Beschaffung und Bereitstellung von Wasser zur Sicherung der gegenwärtigen und künftigen Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie Förderung von Maßnahmen zur Minderung des Wasserverbrauchs
  8. Abwasserbeseitigung nach Maßgabe des Landeswassergesetzes
  9. Entsorgung der bei der Durchführung der Verbandsaufgaben anfallenden Abfälle
  10. Vermeidung, Minderung, Beseitigung und Ausgleich eingetretener oder zu erwartender, auf Abwassereinleitungen oder sonstige Ursachen zurückzuführender nachteiliger Veränderungen des oberirdischen Wassers
  11. Ermittlung der wasserwirtschaftlichen Verhältnisse

Erftverbandsgesetz und Satzung

Ansprechpartner

Per Seeliger

Rechtsanwalt

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