Die Novelle des Erftverbandsgesetzes im Jahr 1993 führte zu einer nach dem Aktienrecht strukturierte Organisationsform. Dementsprechend hat der Verband drei Organe:
- Delegiertenversammlung
- Verbandsrat
- Vorstand
Delegiertenversammlung
Die rund 250 Mitglieder des Erftverbandes wählen bzw. bestellen aus ihrer Mitte die Delegiertenversammlung. Sie entspricht der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft. Die Delegiertenversammlung besteht aus 102 Delegierten. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre. Je ein Mitglied der Erftfischereigenossenschaft und der Landwirtschaftskammer werden ebenfalls für den Zeitraum von fünf Jahren entsandt. Die Mitglieder setzen sich zusammen aus Kommunen, Kreisen, Braunkohlenbergbau und Elektrizitätswirtschaft, Wasserversorgung, Industrie und Gewerbe, Landwirtschaft und Fischerei. Geregelt wird die Mitgliedschaft durch das Erftverbandsgesetz und die Satzung. Die Mitglieder sind in Gruppen unterteilt:
- Braunkohlenbergbau
- Elektrizitätswirtschaft
- kreisfreie Städte, kreisangehörige Städte und Gemeinden
- Kreise
- Unternehmen, sonstige Träger der öffentlichen Wasserversorgung
- gewerbliche Unternehmen
Jede Mitgliedergruppe (außer der Erftfischereigenossenschaft) erhält zunächst fünf Delegiertensitze. Die restlichen 70 Sitze werden zusätzlich unter den Mitgliedergruppen nach ihren Beitragsleistungen und dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren verteilt. Zusätzlich entsenden die Erftischereigenossenschaft und die Landwirtschaftskammer je ein Mitglied. Die Gemeinden haben eine deutliche Mehrheit und belegen 66 Sitze.
Die Delegiertenversammlung beschließt den Wirtschaftsplan, die Satzung, die Veranlagungsrichtlinien, die wesentlichen Bauvorhaben des Verbandes, die Übernahme von Aufgaben und wählt die Mitglieder des Verbandsrates.
Delegierte des Erftverbandes (PDF)
Angaben nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Verbandsrat
Der Verbandsrat besteht aus fünfzehn Mitgliedern, die von der Delegiertenversammlung auf die Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Der Verbandsrat ist vergleichbar mit dem Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft. Er ist an die Beschlüsse der Delegiertenversammlung gebunden.
Der Verbandsrat wählt den Vorstand und überwacht die Führung der Geschäfte. Er bestimmt den für personelle und soziale Angelegenheiten des Erftverbandes zuständigen Bereichsleiter.
Verbandsratsmitglieder des Erftverbandes (PDF)
Vorstand
Der Vorstand erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung. Er führt die Beschlüsse der Delegiertenversammlung und des Verbandsrates aus und ist Dienstvorgesetzter der Beschäftigten des Verbandes.